Bekanntmachungen des Ortsbürger­meisters

Bekanntmachung 28. KW 2025 - Waldbegehung

Liebe Sargenrother,
am Samstag, den 19.07.2025 findet unsere diesjährige Waldbegehung statt. Wir treffen uns um 10:00 Uhr unten am Biotop. Von dort aus werden zu unseren gepflanzten Bäumen gehen. Danach werden wir weitere Teile unseres Waldes erkunden. Frau Gros wird uns durch den Wald führen und Fragen rund um den Wald und Klimawandel beantworten. Am Ende werden wir am Fischweiher zusammen grillen und den Tag ausklingen lassen.

Auf eine rege Beteiligung freut sich der Gemeinderat.

Benjamin Zilles
Ortsbürgermeister

 

Bekanntmachung 28. KW 2025 - Hundekotbeutestationen montiert

Liebe Sargenrother,
die Hundekotbeutelstationen wurden aufgestellt. Wir haben insgesamt 7 Stationen in und um Sargenroth verteilt. Die Beutel sind leider nicht recyclefähig, von daher bitte ich euch darum, diese nicht in die Wiese, Wege oder Felder zu werfen. Bitte nutzt die Mülleimer, um dort die Hinterlassenschaft eurer liebsten zu entsorgen. Die Mülleimer werden regelmäßig von unseren Gemeindearbeitern entleert.

Sollte es noch Orte geben, an denen ggf. Mülleimer fehlen, so können noch zwei Stück aufgestellt werden.

Vielen Dank für die Unterstützung und die sauberen Wege in Zukunft.

Benjamin Zilles
Ortsbürgermeister

Bekanntmachung 24. KW 2025 - Vermietung Sportgebäude

Liebe Sargenrother,

leider muss ich euch mitteilen, dass der Pächter aus gesundheitlichen Gründen sich entschieden hat, unser Sportlerheim als Gastronomiebetrieb nicht zu übernehmen.

Es ist sehr schade, aber die Gesundheit geht hier leider vor.

Vielleicht finden wir jemanden der Gastronomie in unseren Räumlichkeiten anbieten möchte.

Gerne darf sich bei mir gemeldet werden.

Benjamin Zilles

Ortsbürgermeister

Bekanntmachung 12. KW 2025 - Leinenpflicht für Hunde in Feld und Wald

Ab 01. März bis 15. Juli ist Brut- und Setzzeit in Feld, Wiese und Wald. Hunde sind in dieser Zeit an der Leine zu führen, um möglichen Schaden und Verletzungen von Wild zu vermeiden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, u.a. im Landeshundegesetz, Tierschutzgesetz, Landesjagdgesetz. Empfindliche Geldstrafen, bis zu 5.000 €, können bei Zuwiderhandlung drohen.

Bitte auch vermeintlich hilflose Wildtiere nicht anfassen! Elterntiere sind nie weit weg.

Bei Unsicherheit melden Sie sich gerne beim Jagdpächter 06761 9677575.

Benjamin Zilles, Ortsbürgermeister

Satzungen der Ortsgemeinde