Naturschutzgebiet Rochusfeld

Das Naturschutzgebiet "Nunkirche mit Rochusfeld" ist ein ca. 4 ha großes Gelände, das im Jahr 1984 unter Naturschutz gestellt wurde. Das Naturschutzgebiet umfasst den Friedhof an der Nunkirche mit altem Baumbestand und das Rochusfeld mit seltenen, in ihrem Bestand bedrohten wildwachsenden Pflanzen und Pflanzengesellschaften.

Das Rochusfeld ist eine Borstengraswiese mit einer Artenvielfalt, die man an anderen Orten im Hunsrück nicht findet. In den ersten Maiwochen eines jeden Jahres bietet das Rochusfeld, von dunkelroten bis violetten Farben überzogen, eine Orchideenpracht der besonderen Art. Es ist die große Zeit des Gefleckten-Knabenkrautes mit tausenden von hell leuchtenden Blüten, die dicht an dicht die Wiesen überziehen. Ein fürwahr eindrückliches Schauspiel, denn wildwachsende Orchideen sind in unserer modernen Kulturlandschaft ausgesprochen selten geworden. Damit fällt diesem Naturschutzgebiet an der Nunkirche die Aufgabe zu, die alljährliche Orchideenpracht des Rochusfeldes auch künftigen Generationen zu bewahren.

Rechtsverordnung

Sehen Sie hier einen Beitrag "Die Orchideen-Kicker: Streit um Fußballplatz" aus der SWF-Sendung "Abendjournal - Blick ins Land" vom 23.6.1983.

Im Sommer 1981 erregten sich die Gemüter in Sargenroth und Umgebung, denn die Bezirksregierung Koblenz erließ eine Rechtsverordnung, die das Gelände um die Nunkirche und den Bismarckturm mit dem stärksten Schutz belegte, den das Gesetz vorsah. Der Landespflegebeirat hatte noch kurz vor dem Erlass der Rechtsverordnung vorgeschlagen, das gesamte Rochusfeld mit der Nunkirche, dem alten Baumbestand, die Orchideenwiese und den Bismarckturm zum „Geschützten Landschaftsbestandteil“ zu erklären, denn nur so könne nach Meinung des Landespflegebeirates der Sportbetrieb, die Pflege der Anlage und das Abhalten von Festveranstaltungen auf dem Rochusfeld auch zukünftig gewährleistet werden. Aber die Bezirksregierung in Koblenz hatte anders entschieden. Was war passiert?

In Sargenroth wurden die Befürchtungen immer größer, dass die Nutzung des Rochusfeldes mehr und mehr eingeschränkt würde. Die sportlichen Aktivitäten, wie Fußball und Leichtathletik, das Abhalten des Gaubergfestes und des Nunkircher Marktes sowie die Pflege der Anlage, so vermutete man, würden fast unmöglich werden. Somit entwickelte sich bei den Verantwortlichen in der Gemeinde und im Sportverein zunehmend die Überzeugung, dass schnell gehandelt werden müsse, um noch die gröbsten Mängel auf dem Sportfeld zu beseitigen. Eine Genehmigung zum Einbauen des benötigten Mutterbodens, um Vertiefungen auf dem Rochusfeld auszugleichen, würde man ohnehin nicht bekommen, da waren sich die Beteiligten sicher.

Der Einbau des Mutterbodens ohne Genehmigung und Rücksprache mit der Verwaltung war die Ursache für die erlassene Rechtsverordnung ohne Anhörung der Betroffenen. Die erste Version der Rechtsverordnung  war sehr weitgehend und besagte, dass weder der Parkplatz am Bismarckturm, noch der Friedhof an der Nunkirche, und schon gar nicht der Sportplatz in gewohnter Form hätten genutzt werden dürfen. Die Rhein-Zeitung schrieb dazu: „Unsinn oder geltendes Recht“? Nimmt man die Rechtsverordnung wörtlich, so ist bereits das Hinweisschild auf den Bismarckturm verboten, das Aufstellen von Grabkreuzen und Grabsteinen auf dem Friedhof nicht mehr erlaubt und wildwachsende Pflanzen jeglicher Art sind geschützt und dürfen nicht mehr entfernt werden. Ob überhaupt noch der Aushub eines Grabes erlaubt gewesen wäre, hätte geklärt werden müssen, denn die Rechtsverordnung untersagt das Einbringen und Abbauen von Bodenbestandteilen jeglicher Art. Es kam zu einem Ortstermin mit dem Landespflegebeirat, die Hunsrücker Zeitung war auch anwesend. Der Landespflegebeirat setzte sich aus Vertretern der Naturschutzverbände sowie verschiedener Behörden zusammen und gab Empfehlungen an die Kreisverwaltung in Fragen zum Umwelt- und Naturschutz ab.

Der Sportverein, die Gemeinde, die Verbandsgemeinde und auch der Kreis machten deutlich, dass sie bereit seien auch zur Not gerichtlich gegen diese Rechtsverordnung vorzugehen. Es wurde eine Resolution vorbereitet, die gemeinsam mit einer Unterschriftenliste an die Abgeordneten von Landtag und Bundestag, an den Verbandsbürgermeister, den Landrat, den Petitionsausschuss und die Parteien versandt wurden. Als Folge davon wurde die Rechtsverordnung angepasst: Der Friedhof ist von den Vorschriften ausgenommen, das Gelände darf  ab 15. August gemäht werden, Pflegemaßnahmen an Laufbahn und an den Sprunggruben dürfen durchgeführt werden und der Nunkircher Markt mit Bergfest dürfen weiter stattfinden. Für einen neuen Fußballplatz an anderer Stelle, im ehemaligen Baumstück, wurden Goldene-Plan-Mittel in Aussicht gestellt. Der neue Fußballplatz wurde zu einem späteren Zeitpunkt realisiert.